schungit-shop 2025

Rechtliche Hinweispflicht und allgemeine Informationen

Aus rechtlichen Gründen können wir keine Garantie für die angegebenen Eigenschaften und Wirkungen von Schungit übernehmen, wie zum Beispiel Heilwirkungen, Schutzfunktionen, die Stärkung des Wohlbefindens, Abschirmung gegen Elektrosmog oder Reinigungsfähigkeiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden jeglicher Art sollten Sie unbedingt einen Arzt konsultieren und sich nicht ausschließlich auf die beschriebenen positiven Wirkungen von Schungit verlassen.

Information und Hinweise zur Nutzung und Pflege von Schungit-Produkten:

Abfärbung: Schungit färbt zu Beginn ab. Dies ist ein natürlicher Vorgang und gilt als Echtheitsmerkmal. Das Abfärben von Schmuckstücken kann durch Abreiben mit einem Baumwolltuch leicht entfernt werden. Wassersteine sollten mit klarem Wasser abgespült und anschließend mit einem Papiertuch getrocknet werden.

Natürliche Zusätze: Schungit enthält von Natur aus Zusatzelemente wie Pyrit und Quarzit, die gelegentlich auf der Oberfläche sichtbar sind. Diese beeinträchtigen die Qualität der Steine nicht.

Einzigartigkeit: Jedes Schungit-Produkt ist ein handgefertigtes Unikat, daher sind kleine Abweichungen möglich. Abbildungen können geringfügig vom Originalprodukt abweichen.

Oberflächenhaftung: Schungit haftet an fettigen Oberflächen und lässt sich dann schwer entfernen. Vermeiden Sie die Nutzung von Kunststoffgefäßen; Emaille- oder Glasgefäße sind besser geeignet. Entfetten Sie Badewannen vor der Nutzung mit Seife.

Unbedenklichkeit: Schungit ist weder ätzend noch giftig. Polierte Schungit-Produkte sollten jedoch nicht mit Wasser in Kontakt kommen, da die natürliche Politur ihren Glanz verlieren kann.

Reinheit: Unser polierter Schungit enthält keine Lack- oder Wachszusätze. Schungit-Objekte wie Kugeln, Pyramiden und/oder Würfeln werden aus einem einzigen Schungit-Rohstein gefertigt und sind nicht zusammengeklebt oder gepresst. Danach werden die Objekte per Handarbeit poliert.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Schungit / Edelschungit ist derzeit in der EU weder als Arzneimittel, Medizinprodukt, Heilmittel, Nahrungsergänzungsmittel noch als Lebensmittel eingestuft. Sämtliche Informationen zu seinen möglichen Eigenschaften basieren auf allgemeinen Kenntnissen und stammen von russischen Wissenschaftlern. Gesundheitsvorschläge sind als ergänzende Maßnahmen zu verstehen und ersetzen keinen Arztbesuch.

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